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AGBs

Allgemeine Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Defib Deutschland GmbH

§ 1 Vertragsabschluss:

Für den Inhalt des Vertrages über den Verkauf der Waren ist die vom Kunden an den Verkäufer übermittelte Bestellung in der Fassung der Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Der Kaufvertrag kommt mit der der Bestellung per Fax, Telefon oder E-Mail entsprechenden Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

§ 2 Nichtverfügbarkeitsvorbehalt:

Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen und sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit zu lösen. In diesem FalIe verpflichtet sich der Verkäufer, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

§ 3 Lieferung, Fristen:

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren in Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer dem Kunden an die von diesem angegebene Lieferanschrift, anderenfalls an seine Wohnanschrift, übersandt.

§ 4 Zahlung, Verzug:

Der Kaufpreis wird nach 14 Tagen ohne Abzug fällig, sobald die Ware geliefert ist. Über die Zahlungsmodalitäten (Überweisung nach Rechnungserhalt / Bankeinzug) kann sich der Käufer in Verbindung mit dem Warenangebot informieren. Die Versandkosten trägt der Verkäufer. Gerät der Kunde mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, so kann der Verkäufer auf den noch geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Kunden verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt:

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem VertragsverhäItnis Eigenturn des Verkäufers.

§ 6 Gewährleistung:

Eventuell vorhandene Mängel müssen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an unverzüglich durch den Kunden schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt und konkretisiert werden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde die Mängel nicht binnen einer Woche seit Übergabe der Waren gegenüber dem Verkäufer rügt.

§ 7 Schlussbestimmungen:

Sollten diese Lieferungs-und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder (teil-) unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Ergänzend geIten insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich vereinbaren. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

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