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Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

März 17, 2025

Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Die Bundesregierung hat mit der Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wesentliche Änderungen umgesetzt. Es gibt neue Anforderungen für die Inverkehrbringung und den Betrieb von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AEDs) in Deutschland.

Die Hauptänderung betrifft den Unterhalt der Defibrillatoren geregelt im § 12. Eine Befreiung von den Sicherheitstechnischen Kontrollen ist ab sofort möglich, wenn der AED für die Anwendung durch Laien vorgesehen ist und der Betreiber regelmäßige Sichtprüfungen durchführt. Alternativ können die regelmäßigen Sichtprüfungen für Neugeräte ab 1.1.2027 durch eine Fernüberwachung übernommen werden. Hier kann nun die Digitalisierung in Form der Fernüberwachung, den Betreiber von dem hohen Aufwand der regelmäßigen Sichtprüfungen entlasten und gleichzeitig eine Möglichkeit schaffen, möglichst viele Defibrillatoren durch die Fernüberwachung, aktiv über die Leitstelle in die Rettungskette einzubinden.

Diese Regelung zur STK Befreiung ersetzt die bisherige Bedingung der AED Positionierung im öffentlichen Raum. Die Änderung zur STK Befreiung zusammengefasst:

Alt:

  • Anwendung durch Laien
  • Geräte selbsttestend
  • Betreiber führt regelmäßige Sichtkontrollen durch
  • Positionierung im öffentlichen Raum 

 

NEU:

  • Anwendung durch Laien
  • Geräte selbsttestend
  • Betreiber führt regelmäßige Sichtprüfung durch oder alternativ für Neugeräte ab 2027 AED hat eine Fernüberwachung

Fernüberwachung wird ab 2027 zur Schlüsseltechnologie

Mit DefibCom bieten wir Ihnen bereits jetzt die ideale Lösung zur Fernüberwachung Ihrer Defibrillatoren – und damit zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Diese Schlüsseltechnologie sorgt nicht nur für die Einhaltung der Vorgaben, sondern erhöht auch die Sicherheit Ihrer Geräte. Sie haben die Gewissheit über die Einsatzbereitschaft Ihrer Defibrillatoren – jederzeit und an jedem Ort.

 

DefibCom bietet Ihnen:

  • Überwachung in Echtzeit – zur Funktionsfähigkeit, zum Standort und zur öffentlichen Zugänglichkeit Ihrer Defibrillatoren.
  • Relevante Daten immer abrufbar – für maximale Sicherheit und Kontrolle.

 

Sichern Sie sich die Zukunft der Defibrillator-Überwachung mit DefibCom! Weitere Details finden Sie in unserer eigens neu erstellten Produktbroschüre im Downloadbereich.

 

Schubkraft für flächendeckende Defibrillator Verfügbarkeit

Wir freuen uns, dass die Digitalisierung in Form der Fernüberwachung bei den Defibrillatoren jetzt per Gesetz gefordert wird und parallel der Betreiber sich so von der „Last“ der regelmäßigen Sichtprüfung befreien kann. Das wird eventuell vorhandene Bedenken zur Defibrillator Anschaffung ausräumen. Mit unserer DefibCom Technologie haben wir schon jetzt die ideale Lösung für Sie verfügbar. Die neue Regelung wird dem Ziel der flächendeckenden Defibrillator Verfügbarkeit neue Schubkraft verleihen.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv_2025/index.html

 

Bei Fragen rund um das Thema „Novellierung der MPBetreibV“ melden Sie sich gerne jederzeit bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

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