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Düsseldorf - Erste-Hilfe und Corona – Was muss ich beachten?

April 09, 2020

Um das Thema Erste-Hilfe und Corona treten im Moment sehr viele Fragen auf, gleichzeitig gibt es auch aktuell neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Regeln wie wir Erste-Hilfe leisten verändern. Vielen Menschen wird in diesen Tagen bewusst, dass Gesundheit ein sehr bedeutendes Thema ist. Wie also kann ich am Besten handeln und wie treffe ich die Besten Vorkehrungen?

Kommen Sie an einen Unfallort oder werden auf eine hilfsbedürftige Person aufmerksam, gilt weiterhin zu erst den Ort abzusichern und den Notruf 112 abzusetzen. Schildern Sie am Telefon möglichst ruhig und präzise die Situation.

Der Eigenschutz ist bei Erster-Hilfe immer das Wichtigste, gleichzeitig gibt es aber auch, unabhängig von dem Corona Virus, die Pflicht einer bedürftigen Person zu helfen. Muss ich wegen Corona weiterhin Abstand halten? Was ist wenn es gar zu einer Wiederbelebung kommt? 

Auf Grund der aktuellen Corona Lage, sollte man sich und die betroffene Person nicht unnötig einer Infektionsgefahr aussetzen, dennoch wird man die 1,5m Abstandregel, zur Vermeidung des Aerosoleübertritts, nicht einhalten können. Daher versuchen Sie wenn möglich z.B. einen Verbandskasten ausfindig zu machen und sich mit Handschuhen und Mundschutz auszustatten.

Was hat sich konkret bei den Wiederbelebungsmaßnahmen auf Grund der COVID-19 Pandemie geändert?

Nachdem Sie den Notruf abgesetzt haben, muss die Atmung kontrolliert werden. Diese soll sich ab sofort auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und auf die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken. Im Gegensatz zu den bisherigen Lehraussagen soll sich der Helfer derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um ggf. Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren. Wenn keine Brustkorbbewegungen erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht atmet.

Die Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien und Ersthelfer sollen sich bei unbekannten Hilfsbedürftigen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz von öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)beschränken. Auf die Atemspende soll in diesen Fällen verzichtet werden. Das Gesicht des Betroffenen kann zusätzlich durch ein Tuch oder Kleidungsstück bedeckt werden. U.a. bei Personen aus dem häuslichen Umfeld ist durch das bestehende enge Zusammenleben von einer geringeren Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus auszugehen als bei Unbekannten im öffentlichen Raum.

Die Atemspende soll daher immer auch situationsbezogen abgewogen werden. Diese Vorgehensweise entspricht der aktuellen Veröffentlichung für die an die Viruslage neu angepassten Verhaltensregeln des internationalen Wiederbelebungsrates ILCOR, sowie des Deutschen Wiederbelebungsrates GRC. Der Einsatz eines Laiendefibrillators ist also nicht mit zusätzlichen Risiken verbunden. Er sollte sofort nach Eintreffen am Behandlungsort angewendet werden. Bei den Lifeline VIEW Modellen lässt sich die Beatmung im Setup oder während der Anwendung abschalten.

Nach erfolgter Hilfe besonders mit direktem Kontakt gilt es die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Informieren Sie das Rettungspersonal über Ihre durchgeführten Tätigkeiten. Falls nötig konsultieren Sie einen Arzt, um zu prüfen, ob Sie sich selbst infiziert haben. Nur so schützen Sie im Nachgang wiederum weitere Personen.

Gerade in diesen Zeiten ist das Thema Gesundheit und Erste-Hilfe, sowie die Wiederbelebung mit einem Defibrillator eine Herzensangelegenheit von Defibtech. Bitten informieren Sie sich über unsere Defibrillator Lösungen, senden Sie uns eine Anfrage und treffen Sie die wichtigen Vorkehrungen für den Notfall. Wir sind weiterhin gerne für Sie da. Bleiben Sie gesund!

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